Ziel
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.“ überwacht die korrekte Zusammenarbeit der Unternehmen der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten und den Angehörigen der Fachkreise mit dem Ziel eines ethischen, an den Patienten ausgerichteten Verhaltens der pharmazeutischen Industrie.
Verstöße gegen die allgemein gültigen Verhaltensempfehlungen, Berufsordnungen und gegen die geltenden Gesetze werden gegebenenfalls sanktioniert. Hierdurch soll den in den letzten Jahren erarbeiteten Verhaltenskodizes Nachdruck verliehen werden, damit legitime Formen der Zusammenarbeit nicht durch das Fehlverhalten einzelner Ärzte, Apotheker oder anderer Angehöriger der Fachkreise oder Unternehmen pauschal in Misskredit geraten.
Ziel des FS Arzneimittelindustrie (FSA) ist eine nachhaltige Förderung des ethischen Verhaltens der pharmazeutischen Industrie in ihrer Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Fachkreise. Die Mitgliedsunternehmen haben mit ihrer Mitgliedschaft im FSA einer freiwilligen Selbstkontrolle zugestimmt, die eine Bewusstseinswende in ihrer Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise zu Tage bringt, um gerade auch einer möglicherweise negativen öffentlichen Meinung entgegentreten zu können. Die Mitgliedsunternehmen richten sich nach den Empfehlungen des „Kodex der Mitglieder des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.“ (FSA-Kodex) und bemühen sich damit, frei von unlauterer Beeinflussung zu handeln.
Die Mitglieder des Vereines „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.“ sehen es als ihre Aufgabe, durch zutreffende und objektive wissenschaftliche Information über Arzneimittel das Wissen zu vermitteln, das für eine sachgerechte Auswahl und Anwendung von Arzneimittel erforderlich ist. Arzneimittel sind technisch hochentwickelte und komplexe Güter, die umfassend erklärt werden müssen. Es gehört daher zu den unabdingbaren Aufgaben jedes pharmazeutischen Unternehmens, alle notwendigen und geeigneten Informationen über Bedeutung und Eigenschaften von Arzneimitteln an die Fachkreise zu vermitteln. Hierbei sollen nicht nur die Anwendungsmöglichkeiten und der Nutzen der Arzneimittel, sondern auch die Grenzen und Risiken ihrer Anwendung unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaften dargestellt werden. Darüber hinaus ist sowohl die Erforschung als auch die Entwicklung wirksamer Arzneimittel ohne eine enge fachliche Zusammenarbeit mit Ärzten, Apothekern und anderen Angehörigen der Fachkreise nicht vorstellbar.
Die Werbung ist ein wesentliches Element der Marktwirtschaft und Ausdruck intensiven Wettbewerbs in der pharmazeutischen Industrie. Der lautere Wettbewerb soll durch den Kodex nicht beschränkt werden. Vielmehr gilt für die Mitglieder des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.“ und des Vereins „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen“ der Grundsatz, dass Arzneimittel zutreffend zu bewerben und dabei unlautere Praktiken und berufsethische Konflikte mit den Angehörigen der Fachkreise zu vermeiden sind. Alle Maßnahmen bei der Werbung und der Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Angehörigen der Fachkreise haben sich in einem angemessenen Rahmen und in den Grenzen der geltenden Gesetze zu halten. Hier markieren die Grundsätze der Trennung, der Transparenz, der Dokumentation und bei gegenseitigen Leistungen zudem der Äquivalenz – wie sie im „Gemeinsamen Standpunkt der Verbände“ für den Klinikbereich niedergelegt sind – auch wertvolle Orientierungspunkte für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten und anderen Angehörigen der Fachkreise im niedergelassenen Bereich.
Die Anwendbarkeit des FSA-Kodex bietet über die Spruchkörpertätigkeit des FSA die Möglichkeit, Grenzen der Reglementierungen klar zu setzen (für die jeweiligen Einzelfallentscheidungen zur Vermeidung von Pauschalierungen) und erlaubt damit eine Orientierung auf ein zukünftig in einem ethisch verantwortbaren Rahmen liegendes Verhalten der Unternehmen, Mitarbeiter und Angehörigen der Fachkreise.
Der FSA ermöglicht das Melden eines möglichen Fehlverhaltens von Mitglieds- und anderen pharmazeutischen Unternehmen, Angehörigen der Fachkreise oder von Dritten und bietet so nicht nur der Pharma-Industrie, sondern auch der gesamten Öffentlichkeit die Möglichkeit, an den Entwicklungen des FSA teilzuhaben und darüber hinaus auch die Anwendung des Kodex verfolgen zu können. Unterstützt wird dies durch eine hervorragende Dokumentation der Vereinstätigkeiten und Veröffentlichung der Entscheidungen der Spruchkörper 1. und 2. Instanz u. a. im Internet unter www.fs-arzneimittelindustrie.de.Gerade Veranstaltern empfiehlt sich ein Besuch dieser Webseite, da die veröffentlichten Leitsätze und Entscheidungsgründe eine nützliche Unterstützung für die Praxis darstellen.
Vermeintliche Verstöße gegen den FSA-Kodex können bei der Schiedsstelle von jedermann und jeder Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Krankenkassen oder Behörden. Aufgegriffen werden Beanstandungen gegen den FSA-Kodex, die begangen worden sind und begangen werden. Die Zahlen der Beanstandungen und die Entwicklungen zeigen damit nicht nur, dass die Unternehmen ihre Mitgliedschaft ernst nehmen und gemeinsam verbindliche Standards schaffen wollen, sondern darüber hinaus, dass auch unter Nichtmitgliedern eine allgemeine Beachtung der Verhaltensempfehlungen erfolgt (auch gegen Nichtmitglieder ist der Verein zunehmend als Abmahnverein tätig geworden) und eine Anerkennung als Standard für die deutsche Pharma-Industrie erfolgt.
Die Schiedsstelle des Vereins besteht aus zwei Instanzen. Bei Kodexverstößen kann der so genannte Spruchkörper 1. Instanz Geldstrafen bis zu 50.000 Euro gegen Unternehmen verhängen. Der Spruchkörper 2. Instanz, in dem Ärzte, Patienten und ein unabhängiger Richter gegenüber der Industrie die Mehrheit haben, kann Geldstrafen bis zu 250.000 Euro sowie bei besonders gravierenden Fällen eine öffentliche Rüge verhängen. Ziel aller Entscheidungen ist eine tatsächliche und wahrnehmbare Verhaltensänderung, die Förderung ethischen Verhaltens und eine nachhaltige Einhaltung des Verhaltenskodex.
Verfahrensgebühren im Falle eines Verstoßes:
- freiwillige Abgabe einer Unterlassungserklärung: 2.000 Euro
- Verurteilung in der 1. Instanz: 5.000 Euro
- Verurteilung in der 2. Instanz: 10.000 Euro
Die Entscheidungen der Schiedsstelle werden auf der Vereinshomepage im Bereich „Schiedsstelle“ unter dem Punkt „Berichterstattung“ veröffentlicht:
www.fs-arzneimittelindustrie.de.
![]()
Web 2.0 im Veranstaltungsmarkt
Die Möglichkeiten des Web 2.0 werden mehr und mehr in Tagungen, Kongresse und Events integriert. Networking vor, während …
Suchen & Buchen
Jeden Monat finden rund 15.000 Veranstaltungsplaner mit der MICE AG die richtige Location. ...
Einkaufsmanagement
Für rund 10.000 Veranstaltungen im Jahr die richtige Location – für den Mittelstand und große Konzerne. ...
Branchentreff
stb marketplace – der führende Branchentreff im Veranstaltungs- und Geschäftsreisebereich ...

